Freizeitordnung

Freizeitordnung

Die vom Freizeitleiter beauftragten Mitarbeiter/Innen sind für den Ablauf der Freizeit verantwortlich und den Teilnehmern gegenüber weisungsbefugt.
Sollte ein/e Teilnehmer/in durch sein/ihr Verhalten laufend gegen die Leitlinien und Ziele unserer Freizeitarbeit verstoßen, und kommt es zu keiner akzeptablen Lösung, ist der Freizeitleiter berechtigt, die vorzeitige Rückreise des Teilnehmers nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten auf deren Kosten zu verlangen.
Die Freizeitkosten werden in diesem Fall nicht erstattet.

Wir erwarten, dass sich der/die Freizeitteilnehmer/in dem jeweiligen Programm anschließt (Gemeinschaftspflicht) und sich an die Hausordnung hält.
Wir bitten die Eltern, Absprachen bezüglich der Kinder (z.B. Verabreichung von Medikamenten, Besonderheiten im Verhalten der Kinder u. ä.) ausschließlich mit dem Freizeitleiter oder einem/einer Mitarbeiter/in zu treffen.

Mit Rückmeldungen, Bedenken, Fragen u. ä. bitte ebenfalls an den Freizeitleiter oder Mitarbeiter wenden.